KI-Transparenz

Wir setzen auf dieser Website an einzelnen Stellen generative KI ein. Hier steht, wo das der Fall ist, wo nicht, und woran Sie es erkennen.

Bilder, die mit KI erstellt wurden

Für Stimmungs- und Symbolbilder verwenden wir teilweise KI-generierte Motive. Sie illustrieren eine Idee, ein Motto oder eine mögliche Umsetzung, etwa bei Themenwelten und Gestaltungsvorschlägen. Diese Bilder zeigen keine bestimmte Veranstaltung und keine bestimmte Location.

Bilder, die immer echte Aufnahmen sind

  • Referenzen und Projektbeispiele aus durchgeführten Veranstaltungen
  • Fotos der Eventlocations, die wir anbieten
  • Aufnahmen unseres Teams
  • Fotos aus unserer Catering-Produktion

Wenn ein Bild auf dieser Website eine konkrete Veranstaltung zeigt, hat diese Veranstaltung so stattgefunden.

Wie wir kennzeichnen

Jedes KI-generierte Bild trägt einen sichtbaren Hinweis direkt beim Bild.

Texte

Bei Recherche und Redaktion unserer Blogartikel arbeiten wir teilweise mit KI-Werkzeugen. Themenauswahl, inhaltliche Verantwortung und Freigabe liegen bei uns. Kein Text geht ungelesen online.

Warum wir das offenlegen

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689). Sie verlangen, bestimmte KI-erzeugte Inhalte erkennbar zu machen. Wir kennzeichnen auch dort, wo die Verordnung es nicht ausdrücklich vorschreibt.

Für eine Eventagentur ist das mehr als eine Formsache. Wer bei uns anfragt, soll auf den ersten Blick sehen, welches Bild eine Idee zeigt und welches ein Ergebnis.

Fragen zu einem bestimmten Bild

Schreiben Sie uns an office@eventer.at. Wir sagen Ihnen, wie das Bild entstanden ist.

Stand: August 2026. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich unser Einsatz von KI oder die rechtlichen Vorgaben ändern.

Sind Sie bereit, Ihr Event zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen?
nehmen sie mit uns kontakt auf und wir vereinbaren einen kostenlosen event-check, bei dem wir in einem kurzen erstgespräch ihren anlass, den termin, die personenanzahl, ihre ziele und eine grundsätzliche machbarkeit prüfen.